
Satzung der Wählergruppe Güster!Demokratisch
Präambel
Die Wählergruppe Güster!Demokratisch ist ein demokratischer Zusammenschluss von Bürger*innen
der Gemeinde Güster, die politische Verantwortung im kommunalen Bereich übernehmen wollen. Sie
vereinigt Menschen, die sich dem Wohl der Gemeinde Güster und ihrer Einwohner*innen verpflichten
und deren Ziel es ist, die Gemeinde Güster für die hier lebenden Menschen lebenswert zu gestalten.
Der Name Wählergruppe Güster!Demokratisch steht für «Wählergruppe Güster für demokratische
und transparente Kommunalpolitik»
Die Wählergruppe Güster!Demokratisch übt ihre Tätigkeit nach demokratischen Grundsätzen und auf
der Grundlage und im Rahmen des Grundgesetzes aus. Sie gibt sich ein Programm, das die näheren
kommunalpolitischen Ziele festlegt.
Im Satzungstext wird für die Bezeichnung von Personen und Funktionen überwiegend die Schreibweise
mit * verwendet, bei Personen- oder Funktionsgruppen auch die Singularform. Alle gewählten
Bezeichnungen beziehen sich auf Personen aller Geschlechter.
§ 1 Name und Sitz
Die Wählergruppe führt den Namen Wählergruppe Güster!Demokratisch, kurz «WG Güster!De»
(nachfolgend WG Güster!De genannt). Die WG Güster!De hat ihren Sitz in 21514 Güster, Seestraße 12.
§ 2 Ziel und Zweck
Die politischen Ziele der WG Güster!De werden jeweils im aktuellen "Programm der WG Güster!De“
niedergelegt. Die WG Güster!De hat den Zweck, durch die Teilnahme an Kommunalwahlen mit eigenen
Wahlvorschlägen an der politischen Willensbildung und am Wohlergehen der Gemeinde im Sinne des
vorgenannten Programms gestaltend mitzuwirken.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied der WG Güster!De kann jede natürliche Person werden, die sich zu den Grundsätzen der WG
Güster!De bekennt, keiner anderen Partei oder Wählergruppe angehört und das 16. Lebensjahr
vollendet hat. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht Bedingung für die Mitgliedschaft. Die
Mitgliedschaft in der WG Güster!De wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren
Annahme der Vorstand durch einfachen Mehrheitsbeschluss entscheidet.
Mit der Beitrittserklärung verpflichtet sich das Mitglied zur Leistung von Beiträgen (siehe § 10). Die
Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu Händen eines
Vorstandsmitgliedes mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu erklären. Erfolgt ein Austritt
während des Kalenderjahres, werden bereits entrichtete Beiträge nicht erstattet.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann aufgrund eines Beschlusses von 2/3 der Mitglieder des
Vorstandes ausgesprochen werden, wenn das Mitglied Ansehen oder Interessen der WG Güster!De
schädigt oder dem Zweck zuwider handelt. Personen, die aus der WG Güster!De ausgeschlossen
werden sollen, muss der Vorstand die Möglichkeit geben, eine schriftliche Stellungnahme
einzureichen. Wenn die schriftliche Stellungnahme nicht innerhalb von vier Wochen eingereicht wird,
kann der Vorstand nach seinem Ermessen handeln. Der ausgeschlossenen Person steht der Einspruch
an die Mitgliederversammlung zu, die mit einfacher Mehrheit entscheidet.
Wenn ein Mitglied ihrer/seiner Beitragspflicht über den Schluss des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist
das Kalenderjahr) nicht nachgekommen ist, erfolgt eine zweimalige Mahnung. Wird auf die zweite
Mahnung nicht innerhalb von 4 Wochen gezahlt, gilt dies als Erklärung des Austritts. Auf diese
Rechtsfolge ist das Mitglied in der zweiten Mahnung hinzuweisen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen,
und die Pflicht, die Ziele der WG Güster!De zu unterstützen.
§ 5 Organe der Wählergruppe
Organe der WG Güster!De sind
a) die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand.
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der WG Güster!De. Sie entscheidet über die Ziele
der WG Güster!De und gestaltet den Prozess der politischen Willensbildung.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand (siehe § 7), nimmt den Bericht des Vorstandes
entgegen und erteilt ihm Entlastung. Sie beschließt die Beitragsordnung.
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich spätestens drei Monate nach Ablauf des
Geschäftsjahres von der/dem Vorsitzenden (bei Verhinderung durch die/den stellvertretenden
Vorsitzende/n) einzuberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den
geschäftsführenden Vorstand (wie vor) nach Bedarf einberufen werden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist außerdem auf Verlangen von mindestens einem
Viertel der Mitglieder der Wählergruppe binnen eines Monats einzuberufen.
Mitgliederversammlungen sind in der Regel mit einer Frist von sieben Kalendertagen durch schriftliche
Einladung der Mitglieder mit Zusendung einer vorläufigen Tagesordnung einzuberufen.
In Fällen besonderer Dringlichkeit kann zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer
Ladungsfrist von drei Werktagen eingeladen werden. Die Dringlichkeit wird durch einstimmigen
Beschluss des geschäftsführenden Vorstands festgestellt. Eine mit verkürzter Ladungsfrist eingeladene
Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn 1/4 der Mitglieder der Vereinigung an ihr
teilnehmen.
Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung ohne Rücksicht auf die Anzahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Eine Satzungsänderung kann nur mit der Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder durchgeführt
werden. Der Antrag betreffend die Satzungsänderung muss zudem in der vorläufigen Tagesordnung,
die der Einladung zu der Mitgliederversammlung beigefügt war, enthalten sein.
Einladungen von Mitgliedern mittels E-Mail genügen den Anforderungen der geforderten Schriftform
dieser Satzung.
§ 7 Vorstand
Dem Vorstand obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen und organisatorischen
Aufgaben der WG Güster!De. Er besteht aus der/dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden
Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister*in und der/dem Schriftführer*in.
Die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder hat stets ungerade zu sein. Alle Vorstandsmitglieder müssen
Mitglieder der WG Güster!De sein. Der Vorstand tagt für die Mitglieder der WG Güster!De öffentlich.
Die WG Güster!De wird von der/vom Vorsitzende*n im Innenbereich und im Außenverhältnis
vertreten (Einzelvertretungsberechtigung). Die übrigen Vorstandsmitglieder können die WG Güster!De nur gemeinsam vertreten
(also nur gemeinsam durch die Stellvertreter*innen, Schriftführer*in und Schatzmeister*in).
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, Wiederwahlen
sind möglich. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes
während der Amtsperiode aus, so wählt die nächstfolgende Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied
für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes. Der Vorstand hat alle Aufgaben
wahrzunehmen, die nicht nach der Satzung der WG Güster!De der Mitgliederversammlung
vorbehalten sind. Er fasst seine Beschlüsse, sofern diese Satzung nichts anderes vorsieht, mit einfacher
Mehrheit.
§ 8 Wahlen
Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der vorläufigen Tagesordnung angekündigt worden sind.
Die Wahlen sind geheim. Die für einen Wahlgang verwendeten Stimmzettel müssen einheitlich sein.
Ungültig sind Stimmzettel, die den Willen der oder des Wählenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen.
Enthaltungen sind gültige Stimmen. Alle Mitglieder des Vorstandes werden einzeln gewählt.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat; bei Stimmengleichheit findet eine
Stichwahl statt.
§ 9 Kandidat*innenaufstellung
Für die Aufstellung der Bewerber*innen (Kandidat*innen) für die Kommunalwahl gelten die
Bestimmungen der Wahlgesetze sowie diese Satzung. An der Kandidatenaufstellung können nur
Mitglieder der WG Güster!De mitwirken, die berechtigt sind, an der Kommunalwahl in der Gemeinde
Güster teilzunehmen. Die Mitglieder sind von der/dem Vorsitzenden schriftlich unter Berücksichtigung
einer Frist von sieben Tagen mit Zusendung einer vorläufigen Tagesordnung zu einer
Nominierungsversammlung einzuladen.
§ 10 Finanzen
Die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge,
Sammlungen und Spenden aufgebracht. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 € pro Monat und ist im
Voraus für die Dauer von mindestens 12 Monaten bis zum 30. April des Geschäftsjahres zu entrichten.
Schüler*innen sind von der Beitragspflicht befreit. Für Auszubildende beträgt der monatliche Beitrag
1,00 €.
Der Vorstand kann beschließen, dass Mitglieder, die sich in wirtschaftlicher Not befinden, auf Antrag
für 12 Monate von der Beitragspflicht befreit werden. Eine Befreiung ist mehrfach möglich.
In der Mitgliederversammlung des folgenden Jahres ist vom Vorstand ein Rechenschaftsbericht über
die Finanzsituation vorzulegen.
Die WG Güster!De ist zur ordnungsgemäßen Kassenführung verpflichtet. Die Kassenführung ist am
Schluss des Geschäftsjahres durch zwei Kassenprüfer*innen zu prüfen, die von der
Mitgliederversammlung gewählt werden. Dabei wird bei der ersten Wahl ein/e Kassenprüfer*in für die
Dauer von 1 Jahr und ein/e weitere/r Kassenprüfer*in für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Damit soll
Wissensverlust vermieden und das 4 Augen-Prinzip gewahrt werden. Der Prüfungsbericht ist der
nachfolgenden Mitgliederversammlung zu erstatten.
§ 11 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 12 Auflösung der Wählergruppe
Die WG Güster!De kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der
anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Der Antrag zur Auflösung muss in der vorläufigen Tagesordnung, die der Einladung zur
Mitgliederversammlung beizufügen ist, enthalten sein. Bei Auflösung der WG Güster!De fällt das
Vermögen dem Kinderschutzbund Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V. zu.
§ 13 Datennutzung für die Mitgliedsverwaltung
Durch die im Mitgliedsantrag getätigten Eintragungen (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Telefonnummer, E-Mail Adresse und Bankverbindung) stimmt das Mitglied der internen Nutzung und
Verarbeitung der Daten zu. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Datenverarbeitung
findet ausschließlich nur für die Verwaltung des Mitgliedes innerhalb der WG Güster!De statt.
Dies geschieht u.a. für:
- die Mitgliedsbeitragsverwaltung über die Nutzung der Bankdaten,
- die Geburtstagsliste,
- die Weitergabe von Informationen über E-Mail für die Mitglieder,
- die Nutzung der Postadresse, um Schriftunterlagen zuzustellen.
Die Datennutzung und Datenverwaltung des Mitgliedes ist auf den Vorstand beschränkt.
§ 14 Gerichtstand der Wählergruppe
Gerichtsstand für die WG Güster!De ist Güster.
§ 15 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt mit der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unmittelbar in Kraft. Der
Vorstand wird hiermit bevollmächtigt, eventuell erforderliche Schritte (notarielle Beurkundung,
Vereinsregister, Vorlage bei der Wahlleitung o.ä.) zur weiteren Bearbeitung einzuleiten.
21514 Güster, den 7. Dezember 2021 – die Gründungsmitglieder der Wählergruppe Güster!Demokratisch
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